§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG
Unsere Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die in § 6 Nr. 3 und 4 StBerG bezeichneten Leistungen. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.